Rechtsprechung
   LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12596
LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00 (https://dejure.org/2000,12596)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00 (https://dejure.org/2000,12596)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2000 - 2 Sa 1859/00 (https://dejure.org/2000,12596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 55
  • BB 2000, 2472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00
    Einer besonderen Mitteilung der Kündigungsfrist bzw. des Endtermins bedarf es jedoch nicht, wenn der Betriebsrat über die tatsächlichen Umstände für die Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist und den Termin des Ausscheidens unterrichtet ist (BAG vom 29.03.1990 2 AZR 420/89AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG vom 24.10.1996 2 AZR 895/95DB 97, 630 = NZA 97, 373).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich für die in einem Betrieb anzuwendenden tariflichen Kündigungsfristen entschieden ( BAG vom 24.10.1996 2 AZR 895/95 unter B I 3 a und c der Gründe, aaO).

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00
    Dazu gehören nicht nur der Abschluß eines Sozialplans gemäß § 112 BetrVG (BAG vom 01.04.1998 10 ABR 17/97AP Nr. 123 zu § 112 BetrVG 1972), sondern alle betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben, die sich aus der Regelung von Abwicklungsarbeiten und der rechtlichen Beendigung noch bestehender Arbeitsverhältnisse ergeben (BAG vom 23.11.1988 7 AZR 121/88NZA 89, 433 und neuerdings BAG vom 12.01.2000 7 ABR 61/98 ... ).
  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85

    Betriebsstillegung, Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00
    Der Betriebsrat behält zur Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte anläßlich der Betriebsstillegung ein Restmandat, wenn sein Arbeitsverhältnis trotz Betriebsstillegung über den Stillegungszeitpunkt hinaus fortbesteht ( BAG vom 29.03.1977 1 AZR 46/75DB 77, 1320 und BAG vom 16.06.1987 1 AZR 528/85DB 87, 2365 = NZA 87, 858).
  • LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94

    Betriebsstillegung: Mitteilung an den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00
    Das tatsächliche Ausscheiden der Klägerin war hier ohnehin bedeutungslos, weil nach dem 01.05.1997 keinerlei Beschäftigungsaktivitäten stattfanden (zum Umfang der Mitteilungspflicht vor einer beabsichtigten Kündigung des Konkursverwalters vgl. LAG Hamm vom 21.01.1993 4 Sa 1558/92 und vom 06.04.1995 4 Sa 1902/94 ...).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht